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8. EVENTUS Ideen-Abend 2017: Showtime auf den Bühnen des Lebens

8. EVENTUS Ideen-Abend 2017: Showtime auf den Bühnen des Lebens

„Showtime auf den Bühnen des Lebens“ heißt es am 9. November 2017, ab 17:30 Uhr, im Gastwerk, Mittelweg 7, in Braunschweig. Dann findet dort zum achten Mal der Ideen-Abend der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft statt. Redner des Abends ist der als „König der Taschendiebe“ bekannte CIRQUE DU SOLEIL® Star Christian Lindemann.

Neue Aufwärmpullover für Germanen

Neue Aufwärmpullover für Germanen

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung der F1 des BV Germania Wolfenbüttel übergab der Geschäftsführer der EVENTUS Steuerberatungsgesellschaft, Marcus Weber-Wellegehausen, an die jungen Germanen-Kicker einen neuen Satz Aufwärmpullover.

Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Foto: magele-picture

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

An einer GmbH waren zwei Gesellschafter mit 48 % bzw. 52 % beteiligt. Die GmbH hatte zum 31. Dezember 2007 durch Verluste in früheren Jahren einen Verlustvortrag von knapp 600.000 €. Anfang 2008 veräußerte der mit 48 % beteiligte Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Dritten. Daraufhin kürzte das Finanzamt die festgestellten Verluste um 48 %.

Bund der Steuerzahler: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Hochwassergeschädtigte können entstandene Kosten von der Steuer absetzen. Foto: animaflora/fotolia.com

Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben in einigen Landesteilen für überflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufräumarbeiten kommen nun die Schäden ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, können Steuerzahler die Kosten für Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Entsprechende Belege und Quittungen sollten aufbewahrt werden.