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Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

Erkan Sasmaz hat es geschafft – nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist er der mittlerweile zehnte Steuerberater bei EVENTUS. 

Aufgewachsen in Ostfriesland, zog er 2009 nach Braunschweig. Nach der Übernahme der Kanzlei Stutz im März 2019 stieß er zum Braunschweiger EVENTUS-Team hinzu. Kurz darauf legte er die Prüfung zum Steuerfachwirt ab. In den ersten Monaten war er hauptsächlich für die Betreuung der Bestandsmandanten seines ehemaligen Arbeitgebers zuständig und kümmerte sich um Steuererklärungen, die Buchführung, den Lohn und die Jahresabschlüsse.

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen.
So entschied das Sächsische Finanzgericht.

(Steuerliche) Änderungen 2022/2023

(Steuerliche) Änderungen 2022/2023

Mit Beginn des neuen Jahres sind wieder zahlreiche (steuerliche) Änderungen in Kraft getreten. Unter anderem betrifft dies die Midi-Jobs, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Künstlersozialversicherungsgesetz, die Krankenkassenbeiträge und den Kinderfreibetrag sowie die Homeoffice-Pauschale.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Das Jahressteuergesetz 2022

Das Jahressteuergesetz 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler. Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen.

Sachbezugswerte 2023

Sachbezugswerte 2023

Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden. Mit der „Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 fest. Maßgeblich für die Wertebestimmung war der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2022. Die Werte spiegeln somit den hohen Inflationsanstieg nur teilweise wider.

Die Werte im Überblick: