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Wichtig: Seit dem 1. Januar gelten strenge Regeln zur Archivierung von Geschäftsunterlagen

Alle steuerrelevanten Daten müssen absofort so gespeichert werden, dass sie nicht manipulierbar sind. Foto: Maksym Yemelyanov/fotolia.de

Seit November 2010 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Am 1. Januar ist die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie abgelaufen. Für Unternehmer bedeutet dies, dass nicht nur die durch Registrierkassen erstellten Kassenbelege einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen. Auch andere steuerrelevante Geschäftsvorgänge, zum Beispiel Angebote, Rechnungen und Verträge, fallen unter das Gesetz und müssen unveränderbar archiviert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Straftat und riskiert hohe Bußgelder.

Borreliose-Kranke gründeten eigenes Labor

Marco Haase ist einer der Gründer des Deutschen Chroniker Labors. Er fungiert auch als Geschäftsführer.

Als Patient bleibt oft nur das Vertrauen in die medizinischen Möglichkeiten und die richtige Diagnose von Ärzten. Doch was tun, wenn sich eine Krankheit zum Horrortrip entwickelt und das Vertrauen in Medizin und Ärzte zunehmend schwindet? Wenn man das Gefühl hat, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben?

Tim-Alexander Bauer: Bei Google auf EVENTUS gestoßen

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Anfang des Jahres durften wir Tim-Alexander Bauer als neues Mitglied der EVENTUS-Familie begrüßen. Derzeit ist er als Praktikant in der Wolfenbütteler Kanzlei von EVENTUS tätig. Dort beginnt er im August seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Bis zum vergangenen Sommer ist Tim-Alexander Bauer auf die Fachoberschule in Hildesheim gegangen, wo er seine Fachhochschulreife erlangte. Anschließend hat er bis Ende 2016 für DHL gearbeitet.

Achtung: Neue Anforderungen an Kassensysteme seit dem 1. Januar 2017

Seit dem 1. Januar müssen alle Registrierkassen manipulationssicher sein. Foto: Oleg Dudko/123rf.com

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden sollten, die Einzelumsätze aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen dann mindestens zehn Jahre auf bewahrt werden. Damit läuft eine Übergangsregelung aus, wodurch Unternehmen in bargeldintensiven Branchen möglicherweise größere Investitionen vornehmen müssen.

Das ändert sich 2017 bei der Steuer

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Höhere Freibeträge, verbesserte Informationen, Erleichterungen bei der Steuererklärung oder Umstellungen an der Ladenkasse. Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Für den steuerlichen Bereich hat das Bundesministerium der Finanzen die Neuerungen für Sie zusammengestellt.