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Beitragslast zur Berufsgenossenschaft kostenlos überprüfen lassen

 Beitragslast zur Berufsgenossenschaft kostenlos überprüfen lassen

Mit der Gründung werden Unternehmen von einer Berufsgenossenschaft eingestuft. Oftmals laufen die Beitragsbescheide dann Jahrzehnte weiter, ohne die möglichen Veränderungen im Betrieb zu berücksichtigen. Die Bescheide werden in betrieblicher Routine schnell als „unvermeidbares Übel“ abgezeichnet und bezahlt. Dabei sind die Unternehmen zwischenzeitlich unterschiedlich gewachsen und haben sich entsprechend weiterentwickelt. Deshalb ist es empfehlenswert, die Veranlagung und die Beitragslast zur Berufsgenossenschaft überprüfen zu lassen.

Unfallversicherung: Einführung eines neuen Meldeverfahrens

Unfallversicherung: Einführung eines neuen Meldeverfahrens

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zusammen mit den übrigen Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach §103 SGV IV neu festgelegt.

Ab dem Veranlagungsjahr 2016 ist der Lohnnachweis aus den Lohnprogrammen sowohl in digitaler Form als auch in seiner bisherigen Form an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen. Bitte bachten Sie, dass an diesen Tagen nicht alle unsere Mitarbeiter/innen für Sie zur Verfügung stehen. Dringende Angelegenheiten sollten daher möglichst vor den Feiertagen geklärt werden. Ab dem 02.01.2017 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Rückblick auf den 7. EVENTUS Ideen-Abend: Die Planung des Unwahrscheinlichen ermöglicht im Ernstfall schnelles Handeln

Rückblick auf den 7. EVENTUS Ideen-Abend: Die Planung des Unwahrscheinlichen ermöglicht im Ernstfall schnelles Handeln

„Es hat nicht nur sehr großen Spaß gemacht, mit vielen interessanten Gästen zu netzwerken, wir konnten auch aus dem Vortrag einige wichtige Impulse für unser Unternehmen mitnehmen“ – so und ähnlich lautet das Resume zum 7. EVENTUS Ideen-Abend, der im November im Gastwerk Braunschweig stattfand. Wie in den vergangen Jahren, verbrachten die mehr als 250 Gäste auch dieses Mal wieder einen informativen und geselligen Abend miteinander.

EVENTUS GmbH Wolfenbüttel spendet 1.500 Euro für Kleidung von Frühchen und Sternenkindern

EVENTUS GmbH Wolfenbüttel spendet 1.500 Euro für Kleidung von Frühchen und Sternenkindern

Braunschweig/Wolfenbüttel. Über eine Spende in Höhe von 1.500 Euro durfte sich kürzlich der Verein Wolfsburger Elfen helfen e.V. freuen. Der Erlös stammt aus dem Verkauf von Eintrittskarten für den Ideen-Abend der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft. Diese veranstaltet einmal im Jahr einen Vortragsabend mit anschließendem brasilianischem Rodizio im Restaurant Gastwerk in Braunschweig. 15 % der Einnahmen werden gespendet.

Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Künftig können mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abegsetzt werden. Foto: Kathrin39/fotolia.com

Das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.

Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:

Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeiten von etwa einer Stunde

Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeiten von etwa einer Stunde

Der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (Az. 1 K 3229/14) entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen. In diesem Fall wohne der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort und könne die Kosten für eine näher am Arbeitsplatz liegende Zweitwohnung nicht absetzen.

2017/18 Entlastungen für Steuerzahler und Familien geplant

In 2017/18 sind Entlastungen für Steuerzahler und Familien geplant. Foto: adrian_ilie825/fotolia

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sog. "kalte Progression" ausgeglichen werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat das Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossen. Die volle Entlastungswirkung beträgt rund 6,3 Mrd. Euro jährlich - insbesondere profitieren Familien.

Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

 Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Der 5. Senat hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 (Az. 5 K 2714/15) entschieden, dass die häusliche Pflege durch einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung auch dann abzugsfähig ist, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt.

Die Klägerin ist pflegebedürftig und erhielt im Streitjahr 2014 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegedienste in Höhe von 5.280 Euro. Nach den Feststellungen des medizinischen Dienstes hatte die Klägerin einen täglichen Hilfsbedarf von 163 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und von einer Stunde für die hauswirtschaftliche Versorgung. Für ihre häusliche Pflege hatte die Klägerin einen Vertrag mit einem polnischen Pflegedienst geschlossen.