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Unternehmer aufgepasst: Bei falschem Impressum auf Website und Social-Media-Profilen droht ein Bußgeld

Wer eine eigene Website hat, ist laut Telemediengesetzt dazu verpflichtet, auf dieser ein Impressum zu veröffentlichen. Auch welche Informationen daraus hervorgehen müssen, ist gesetzlich geregelt. Sie dienen vor allem dem Verbraucherschutz. Daher ist es insbesondere für Unternehmer von großer Bedeutung, vollständige Informationen zu liefern.

Wer mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, muss Schwerbehinderte einstellen oder eine Abgabe leisten

Damit schwerbehinderte Personen besser auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, diese einzustellen. Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze an schwerbehinderte Personen vergeben. Wer dieser Regelung nicht nachkommt, muss eine Abgabe an das Integrationsamt leisten.

Der gesetzliche Urlaubsgeltungsanspruch unterfällt als reiner Geldanspruch keiner Frist

Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.