Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerpflichtigen begleitenden Ehefrau
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.
Steuerliche Gestaltung des Schuldzinsenabzugs beim Erwerb einer gemischt genutzten Immobilie
Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden
Bürokratieentlastungsgesetz III: Erleichterungen für Unternehmensgründer bei Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Mit dem Dritten Bürokratieabbaugesetz hat der Gesetzgeber u. a. auch Erleichterungen für Unternehmensgründer bei der Umsatzsteuer geschaffen:
Bislang mussten Unternehmensgründer im Jahr der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und im Folgejahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) auf elektronischem Weg übermitteln. Diese Regelung wird - zur Erleichterung für Unternehmensgründer - für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt.
Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag
Verletzt sich ein Arbeitsuchender an einem Probearbeitstag in einem Unternehmen, ist er gesetzlich unfallversichert. So entschied das Bundessozialgericht im Fall eines Arbeitsuchenden, der an einem Probearbeitstag bei einem Entsorgungsunternehmen Mülltonnen transportierte und dabei von einem Lkw fiel.
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann.
Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anzuerkennen
Berücksichtigung von Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nachgezahlter laufender Arbeitslohn, welchen der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kinds erarbeitet hat, die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen kann. Entscheidend ist, dass der nachgezahlte Arbeitslohn dem Elterngeldberechtigten innerhalb dieser zwölf Monate zugeflossen ist.