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Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

Gericht entschied: Mehrkosten  für Veranstaltung gelten als vergeblicher Aufwand des Arbeitgebers. Foto: rh2010/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Anteils aus einer Betriebsveranstaltung auf die Anzahl der tatsächlich angemeldeten Teilnehmer abzustellen ist. (Nachträgliche) Absagen bzw. das Nichterscheinen einzelner Arbeitnehmer gehen folglich nicht zulasten der teilnehmenden Arbeitnehmer.

Fit und gesund durchs neue Jahr – EVENTUS-Mandanten geben Tipps

 Fit und gesund durchs neue Jahr – EVENTUS-Mandanten geben Tipps

Gerade in den Wintermonaten fällt es vielen Menschen schwer, fit und gesund zu bleiben. Wir sind müder, bewegen uns weniger, ernähren uns – gerade in der Adventszeit – ungesünder und fangen uns ruckzuck eine Erkältung oder Grippe ein. Deshalb haben wir uns bei einigen unserer Mandanten umgehört, welche Tipps sie haben, um die Winterträgheit hinter sich zu lassen und energiegeladen, fit und gesund durchs neue Jahr 2019 zu kommen.

Josephin Paula Rönker: Erst Praktikantin, dann Werkstudentin

Josephin Paula Rönker: Erst Praktikantin, dann Werkstudentin

Josephin Paula Rönker unterstützt seit vergangenen Herbst das EVENTUS Team in Wolfenbüttel. Gebürtig kommt sie aus dem Oldenburger Münsterland, wo sie bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit ihrer Familie lebte. Nachdem Sie eineinhalb Jahre als Au Pair in den USA verbrachte,  begann sie ihr Studium an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften im Studiengang Recht, Personalmanagement und –psychologie.