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Kostenlose Info-Veranstaltung von Wassertankstelle e.V. Trink nicht irgendein Wasser, trink das Beste!

Kostenlose Info-Veranstaltung von Wassertankstelle e.V.  Trink nicht irgendein Wasser, trink das Beste!

"Sie sind nicht krank - sie sind durstig - Behandeln Sie ihren Durst nicht mit Medikamenten“ - Dr. Batmanghelidj, iranischer Arzt.

Beim 9. EVENTUS Ideen-Abend 2018 stellte sich die Wassertankstelle e.V. vor. Ihre blauen Glasflaschen mit Wasser in seiner reinsten und natürlichsten Form fanden großen Anklang. Aufgrund des Interesses unserer Gäste bieten wir jetzt eine kostenlose Informationsveranstaltung der Wassertankstelle an.

Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen traumhaft schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in 2019! Mögen Ihnen auch im neuen Jahr geschäftlich sowie privat alle Vorhaben leicht und gut gelingen.

Frohe Weihnachten und alles Gute!

Ihr Team der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft

EVENTUS spendete 1.750 Euro

EVENTUS spendete 1.750 Euro

Über eine Spende in Höhe von insgesamt 1.750 Euro konnten sich kürzlich die Vereine Weihnachten für alle e.V. und Fellchen in Not e.V. freuen. Das Geld stammt aus dem Verkauf der Eintrittskarten für den EVENTUS Ideen-Abend der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft.

Ausbildung für Ausbilder in Rostock

Beim Workshop

In der vergangen Woche fand in Rostock im Rahmen des KODIMA-Projekts der Workshop „Ausbildung für Ausbilder“ mit Dozenten von ECOVIS, ein auf den Mittelstand spezialisiertes Beratungsunternehmen, statt. Für EVENTUS war Steuerberater und Diplom-Betriebswirt (FH), Jewgeni Michel, vor Ort.

Überprüfung der Gesellschafter- Geschäftsführerbezüge einer GmbH

Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Foto: ra2 studio/fotolia.com

Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.

Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus

Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus überlassen, gilt der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine als zugeflossen. Foto: Stockwerk Fotodesign/fotolia.com

Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus überlassen, gilt der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine als zugeflossen. Das ist auch dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen wurde, dass pro Monat immer nur ein Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 € (Sachbezugsfreigrenze) eingelöst werden darf.