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EVENTUS bei der 2. Standortmarketing-Konferenz Sachsen-Anhalt

EVENTUS bei der 2. Standortmarketing-Konferenz Sachsen-Anhalt

Anfang September beteiligte sich Steuerberater und EVENTUS-Geschäftsführer, Marcus Weber-Wellegehausen, als Vertreter der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft, an der 2. Standortmarketing-Konferenz Sachsen-Anhalt in Ilsenburg. Dort diskutierten 130 Kommunikationsverantwortliche von Wirtschaftsfördergesellschaften aus dem gesamten Land sowie von Clustern, Netzwerken, Kammern, Verbänden, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Kommunikationsstrategien, Botschaften und Maßnahmen zur gemeinsamen Vermarktung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt.

Sezer Yildiz – vom Praktikum zur Ausbildung

Sezer Yildiz – vom Praktikum zur Ausbildung

Sezer Yildiz ist der zweite Auszubildende, der im August seine neue berufliche Laufbahn bei EVENTUS begonnen hat. Er wurde in Brauschweig geboren und ist dort auch aufgewachsen. Dieses Jahr schloss Sezer Yildiz sein Abitur am Gymnasium Neue Oberschule erfolgreich ab.

Gifhorner Büro in neuen Räumlichkeiten

Das Büro der GIfhorner Kanzlei von EVENTUS befindet sich jetzt am Steinweg 50. Foto: Ji Sign/fotolia.de

Update 2020: Inzwischen finden Sie die Kanzlei am Steinweg 44, in 38518 Gifhorn,
Telefon: 05371/ 94 544 -130. Hier finden Sie mehr Infos zu unseren Standorten.

Um unseren Mandanten künftig ein schöneres Ambiente bieten zu können, ist das Gifhorner Team der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel in neue Räumlichkeiten im Herzen von Gifhorn gezogen. Künftig ist das Büro im Haus der Kreishandwerkerschaft, besser bekannt als Sitz der Commerzbank, Steinweg 50, angesiedelt.

Janina Leyder hat ihre Ausbildung begonnen

Janina Leyder hat ihre Ausbildung begonnen

Auch wir haben in diesem Sommer wieder zwei neue Auszubildende, die wir Ihnen im heutigen und nächsten Newsletter näher vorstellen möchten.

Eine der zwei Auszubildenden ist Janina Leyder. Wer zu Terminen in unsere Kanzlei kommt, wird sie kennenlernen, denn sie ist das neue Gesicht in unserem Empfangsbereich.

Nachdem sie 2010 ihren Realschulabschluss erreicht hatte, arbeitete Janina Leyder zunächst in einer Bäckerei. Nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2013 war sie beim Dienstleistungsservice Haparta beschäftigt. Über ihre dortige Tätigkeit lernte sie auch EVENTUS kennen.

Verein DesignTransfer feierte sein Sommerfest bei EVENTUS

Sommerfest von DesignTransfer bei EVENTUS.

Kürzlich fand bei EVENTUS das Sommerfest des Vereins DesignTransfer Braunschweig e.V statt, zu dessen Vorstand neben Diplom-Designer, Lutz Doyé, und Business-Coch, Ariane Ernst, auch EVENTUS-Geschäftsführer, Steuerberater und Dipl.-Betriebswirt, Meik Heitefuß, gehört. Zentraler Auftrag des Vereins ist es, Design sichtbar zu machen und eine interaktive Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Designern in der Region Braunschweig zu bilden. Mit seinen Aktivitäten fördert und fordert der Verein aktiv die Kommunikation zwischen Designern, Kreativen, Dienstleistern, Industrie und Handwerk. So kommt es zu innovativen Begegnungen, aus denen profitable und erfolgreiche Projekte entstehen.

Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

Auch auf Abgeltungssteuer muss Kirchensteuer bezahlt werden.

Jede Stelle, die rechtlich verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Zu den Kirchensteuerabzugsverpflichteten gehören unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an natürliche Personen als Gesellschafter bzw. Kunden leisten. Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.

Schenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an Lebensgefährtin

chenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an Lebensgefährtin

Die Klägerin lebte mit ihrem Lebenspartner in einem ihr gehörenden Wohnhaus. Zwecks Finanzierung von Umbau und Sanierungsmaßnahmen gewährte der Lebenspartner seiner Partnerin ein zinsloses, erst in späteren Jahren zu tilgendes Darlehn. In der Zinslosigkeit des gewährten Darlehns sah das zuständige Finanzamt einen der Schenkungsteuer unterliegenden Sachverhalt. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der kreditgebende Lebensgefährte den Umbau mitgestalten und das Haus unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken mitbenutzen durfte.

Erbschaftsteuer: Keine Rechtssicherheit für Unternehmer

Bei der Erbschaftsteuer herrscht immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmer. Foto: magele-pic/fotolia.de

Es besteht weiterhin keine Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten – dies bedauert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Der Bundesrat hat den Reformvorschlägen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. „Die Politik sollte sich jetzt zügig zusammensetzen und eine Lösung finden. Unternehmer müssen wissen, welche Steuerregeln gelten, wenn sie ihr Unternehmen übertragen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Krankheitskosten abziehbar

Für den Abzug von Krankheitskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gibt es Voraussetzungen. Foto: JSB31/fotolia.de

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Gesundheit können sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich betreffen. Ein Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist nur dann möglich, wenn die Kosten klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Abziehbar sind z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit sogenannten typischen Berufskrankheiten nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen. Das Gleiche gilt, wenn im Einzelfall der Zusammenhang zwischen Beruf und der Entstehung der Krankheit offensichtlich ist.