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Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Im Zuge unserer Mandatsausübung haben wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht. Dabei achten wir darauf, dass auch seitens der Mandanten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Eintragung ins Transparenzregister.

Gesetzesänderungen 2024: Was Sie im neuen Jahr erwartet

Gesetzesänderungen 2024: Was Sie im neuen Jahr erwartet

Wie zu jedem Jahresbeginn treten auch 2024 wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft oder werden geplant, die verschiedenste Bereiche des Lebens betreffen - von Mindestlohn und Pendlerpauschale, über Kinderkrankengeldtage bis hin zu Einkommensteuertarifen und der Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung... 

Wir haben die Änderungen für Sie zusammengestellt.

Ab 2024: Grunderwerbsteuer auf Immobilientransaktionen in oder von einer Personengesellschaft

Ab 2024: Grunderwerbsteuer auf Immobilientransaktionen in oder von einer Personengesellschaft

Wenn Sie Immobilien besitzen und ansatzweise mit dem Gedanken spielen, diese aus strategischen und steuerlichen Gründen umzustrukturieren, sollte Sie aufmerksam weiterlesen. 

Vielleicht haben Sie schon in den Medien vom sogenannten „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ gehört.

Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.

Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.

Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten - Umzugskosten als Werbungskosten

Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten - Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann (insbesondere während der Corona-Pandemie) auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. So entschied das Finanzgericht Hamburg.

Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht

Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte
Vermögensmehrung bei einer Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Gewinn oder Verlust) auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.

Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung

Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung

Ein Einzelunternehmer führte einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein Hotel umfasste. Ihm wurden 2020 auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen eine Soforthilfe von 15.000 Euro, eine Überbrückungshilfe I von 6.806 Euro und die „November-/Dezemberhilfe“ von 42.448 Euro gewährt. Das beklagte Finanzamt unterwarf die erhaltenen Corona-Hilfen der tariflichen Einkommensteuer.