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Wolfpack "Meet & Greet"

Wolfpack

Am 04. Dezember 2014 findet bei EVENTUS wieder der "Wolfpack Business Club" statt.

Als besonderes Highlight des Abends wird Herr Mirko Schneider, Geschäftsführer der EVENTUS Unternehmensberatung GmbH, über Möglichkeiten informieren, wie insbesondere Klein- und Mittelstandsunternehmen mit Hilfe des Internets erfolgreicher ihre Leistungen anbieten und vermarkten können. "Virales Marketing  –  die „Ansteckungsgefahr“ ist groß!! Dieser Vortrag wird Ihnen ganz sicher neue Anregungen für das Marketing Ihrer Firma geben, um Umsatz und Ertrag zu steigern.

Wie immer wird es ausreichend Zeit zum Netzwerken geben. Das Wolfpack-Team wird Sie aber auch in die aktuellen Planungen des der Mannschaft einweihen.

 Anmeldeschluss ist am 27.11.2014.

Die Teilnahme ist kostenlos!!

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

Aufgrund Beitritts von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013 musste das deutsche Steuerrecht in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Betrifft Sie nicht? Doch, denn dies wurde dazu genutzt, weitere steuerliche Änderungen vorzunehmen. Unter anderem gibt es ab dem kommenden Jahr Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes.

Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen werden 2015 erhöht

Nicht mehr lang, dann finden die ersten Weihnachtsfeiern des Jahres statt. Ab 2015 gibt es diesbezüglich einige Änderungen. Welche diese sind, erfahren Sie am Ende des Artikels. Für dieses Jahr gelten aber noch folgende Regeln:

Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitsgebers durchgeführte Betriebsveranstaltungen dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Außerdem dürfen maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Wird die Freigrenze von 110 Euro überschritten, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn zu versteuern.

EVENTUS beim MITtelstandsforum

EVENTUS beim MITtelstandsforum

Unter dem Motto „Beruf(ung) – Förderung – Finanzierung„ fand kürzlich das MITtelstandsforum der Wolfenbütteler Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) in der Lindenhalle statt. Erstmals beteiligte sich auch die EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft an der Veranstaltung.

Wichtig: Bitte reichen Sie die Steueridentifikationsnummern ein

In eigener Sache - Eine wichtige Information für EVENTUS-Mandanten und Arbeitnehmer: Seit dem 01.01.2013 stehen Arbeitgebern die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch zur Verfügung.  Die Lohnsteuerkarte in Papierform ist nicht mehr gültig. Um sich die Abzugsmerkmale von der Finanzverwaltung übertragen lassen zu können, benötigt das Lohnbüro die Steueridentifikationsnummern der Arbeitnehmer. Dies ist eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig und unveränderbar bleibt. Mit ihr werden auch Änderungen der Steuerabzugsmerkmale direkt an das Lohnabrechnungsprogramm übertragen. Sie enthält aber keinerlei Informationen über die Person oder das zuständige Finanzamt.

Unangemessene Aufwendungen für Firmenwagen

Die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Aufwendungen gelten auch für die Beschaffung betrieblich genutzter PKW.Ob die Aufwendungen für das Fahrzeug unangemessen sind, wird weiterhin danach entschieden, ob ein Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Ausgaben ebenfalls auf sich genommen hätte. Dass der Unternehmer die  Möglichkeit hat, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen, wird dabei außer Acht gelassen.

Informationen zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Die Mindestbemessungsgrundlage ist diejenige Bemessungsgrundlage, die zur Berechnung der Umsatzsteuer verwendet wird, wenn ein Entgelt entweder nicht vorhanden ist oder ein Geschäft zwischen nahe stehenden Personen vorliegt, bei denen ein Entgelt vereinbart worden ist. Ziel der Mindestbemessungsgrundlage ist es, unbelasteten privaten Konsum eines Unternehmers und der ihm nahestehenden Kreise zu verhindern, insbesondere auch eine missbräuchliche Ausnutzung des Vorsteuerabzugs durch Unternehmer zur Entlastung ihres privaten Konsums von der Umsatzsteuer schon im Ansatz unmöglich zu machen.

Am 01.01.2015 kommt der Mindestlohn

Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2015 grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. In den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden;  ab dem 01.01.2017 gilt der Mindestlohn ausnahmslos.

Nachfolgend die wichtigsten Informationen hierzu: