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Elektronische Lohnsteuerkarte Arbeitnehmer sollten ihre gespeicherten Daten auf Richtigkeit überprüfen

Unter dem Namen „ELStAM" (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden künftig alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren, also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch gespeichert. Diese Daten werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt. Alle Beteiligten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber wie auch die Finanzverwaltung, können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen.

Arbeitszimmer, Arbeitsecke, Arbeitsmaterial – was kann steuerlich geltend gemacht werden?

Immer mehr Menschen richten sich zu Hause ein Büro ein – sei es, weil sie sich in den eigenen vier Wänden besser konzentrieren können, an ihrem eigentlich Arbeitsplatz nicht genug Zeit haben oder auch am Wochenende etwas tun müssen... Gerade in den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Anforderungen für die steuerliche Geltendmachung von häuslichen Arbeitszimmern verschärft, aber es gibt noch immer Möglichkeiten, ein Arbeitszimmer geltend zu machen. Was geht und was nicht? Hier sind ein paar Tipps:

Steuerberaterkammer Niedersachsen informiert über Erbschaften und Schenkungen

Die Steuerberaterkammer Niedersachen informiert: „Während nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Wert von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen im Jahr 2010 auf insgesamt 30,6 Milliarden Euro und somit um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen war, verringerte sich sowohl die Zahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse als auch die der Schenkungen. Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, das neben erhöhten Freibeträgen für nahe Verwandte und eingetragene Lebenspartnerschaften auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zulässt, die sich bei vorausschauender Planung innerhalb der Familie oder zwischen Partnern steuermindernd auswirken können. Dazu gehört beispielsweise die Übertragung von Immobilienvermögen mit Nießbrauchsvorbehalt.

Steuerberaterkammer informiert: Mitarbeiter intelligent motivieren – mit Arbeitskleidung, Weiterbildung oder Benzingutscheinen

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen gibt wertvolle Tipps, wie man Mitarbeiter ohne eine Gehaltserhöhung für ihre Leistungen ent- und belohnen kann: „Eine Gehaltserhöhung ist prinzipiell immer willkommen. Leider bleibt oft von der Erhöhung wegen anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur noch die Hälfte übrig. Im ungünstigsten Fall geht die gesamte Erhöhung durch die so genannte kalte Progression verloren. Für den Arbeitgeber fällt außerdem ein sozialversicherungspflichtiger Anteil von 20 Prozent an. Steuerfreie Zuwendungen, wie Prämien, Gutscheine oder Sachzuwendungen, können da eine echte Alternative sein.