Aufwendungen für Veranstaltungen können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
Lädt ein Unternehmer zu einer Veranstaltung ein, auf der die Gäste bewirtet und ggf. durch besondere Programmpunkte unterhalten werden, stellt sich oft die Frage, ob die Aufwendungen beruflich, privat oder gemischt veranlasst sind. Eine ausschließlich berufliche Veranlassung berechtigt den Unternehmer, die gesamten Aufwendungen steuermindernd geltend zu machen. Bei privater Veranlassung besteht diese Möglichkeit nicht.
Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) waren drei Gesellschafter beteiligt. Sie vereinbarten mit dem neu in die GbR eingetretenen X, dass dieser gegen Zahlung eines Kaufpreises die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters A übernimmt. Mitte des Folgejahrs wurde der Gesellschafterwechsel vollzogen. Im Jahr des Gesellschafterwechsels erzielte die GbR einen Verlust. Das Finanzamt wies A und X jeweils 1/6 des Verlusts zu, während X den vollen Anteil von 1/3 begehrte.
Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Achtung, am Freitag, 31.05.2019, bleibt unsere Kanzlei geschlossen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Kanzlei aufgrund von IT-Wartungsarbeiten am kommenden Freitag, 31.05.2019, an allen Standorten geschlossen bleibt. In dringenden Fällen sind die Steuerberater unter den Ihnen bekannten Mobiltelefonnummern erreichbar. Ab Montag, 03.06.2019, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
EVENTUS beim walk4help Braunschweig
Eine Aktion gegen Kinderarmut unterstützen, dabei helfen, einen Weltrekord aufzustellen und mit extra Bewegung etwas für die Gesundheit tun? Klar, dass EVENTUS sich das nicht entgehen ließ und am vergangenen Sonntag am walk4help in Braunschweig teilnahm, einer Spendenaktion der United Kids Foundations für Kinder der Region.
Zuschüsse für die Anstellung schwerbehinderter Menschen
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen und Verspätungszuschläge
In diesem Jahr gelten erstmals die neuen Abgabefristen für Steuererklärungen. Statt bis zum 31. Mai können Steuererklärungen jetzt bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater gemacht, ist das Fristende nicht mehr der 31. Dezember, sondern der letzte Februartag des darauffolgenden Jahres. Dafür ist das Finanzamt strenger. Wer zu spät kommt, muss Verspätungszuschläge zahlen.