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Der Countdown läuft: Stellen Sie jetzt auf das einheitliche Euro-Zahlverfahren SEPA um

Der Countdown läuft: Stellen Sie jetzt auf das einheitliche Euro-Zahlverfahren SEPA um
Die IBAN ist eine der Neuerungen ab Februar 2014.

Zum 1. Februar 2014 erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf das europaweit einheitliche Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Das sogenannte SEPA-Verfahren steht für „Single Euro Payments Area" und bedeutet, dass künftig alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Verbraucher müssen sich mit der Umstellung auf SEPA auch an die Identifizierungszeichen im Zahlungsverkehr, IBAN und BIC, gewöhnen, die die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzen werden. Aber insbesondere für Unternehmer bedeutet die Umstellung auf das europaweite Zahlverfahren einen erheblichen Aufwand, denn alle Unternehmensbereiche müssen auf die SEPA-Umstellung vorbereitet werden – die eigenen Geschäftspapiere, die Gehaltsüberweisungen, die Buchhaltung...

Wenn Sie sich noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wird es höchste Zeit. Denn die Umstellung und Beantragung wichtiger Identifikationsnummern, nimmt einige Zeit in Anspruch.

Unternehmen, die ihren Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umstellen, benötigen von ihren Geschäftspartnern die IBAN und gegebenenfalls die BIC. Vor dem ersten Basislastschrifteinzug mit SEPA muss der Zahlungsempfänger zudem den Zahler über den Wechsel in Textform unterrichten.

Folgende Kennzahlen sind für das SEPA-Verfahren wichtig:

Die Mandatsreferenz-Nummer:

Sie kennzeichnet eindeutig ein SEPA-Lastschriftmandat und hilft Ihren Kunden zuzuordnen, wer von welchem Bankkonto abbucht und welches Vertragsverhältnis dafür zugrunde liegt.

IBAN und BIC:

Für europaweit einheitliche Bankverbindungen sorgen IBAN (International Bank Account Number/Internationale Kontonummer) und BIC (Bank-Identifikation-Code). Sie lösen die bisher in Deutschland übliche Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl ab. Sie müssen auf allen Geschäftsbriefen und Rechnungen ausgewiesen werden.

Die Gläubiger-ID:

Die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet einen Gläubiger, z.B. ihr Unternehmen. Sie ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung/Identifikation des Lastschriftgläubigers. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Hier können Sie die Gläubiger-ID beantragen: klicken.

SEPA-Checklisten:

Checklisten zu den Themen "Umstellung der Lastschriften auf SEPA" und "Aufgaben beim Umstellungsprozess auf SEPA" können Sie kostenlos beim Haufe-Verlag herunterladen: bitte hier klicken.

Für Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren stehen auch wir Ihnen jederzeit sehr gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Quelle Foto: Deutsche Bundesbank)