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Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!
Foto: Lightspring/shutterstock.com

In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine wichtige gesetzliche Neuerung in Deutschland. Es dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Missstände in Unternehmen melden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Anonymität der Hinweisgeber zu wahren und sicherzustellen, dass sie vor Repressalien geschützt sind. Das HinSchG trat am 2. Juli 2023 in Kraft, die Umsetzung für Beschäftigungsgeber (hierzu zählen auch Vereine) mit weniger als 250 Beschäftigen wird jedoch erst ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtend.

Das HinSchG – Warum es ein absolutes Muss ist!

Die Einführung des HinSchG hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen jeder Größe. Es schafft nicht nur eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung von Meldekanälen und zum Schutz von Hinweisgebern, sondern fördert auch eine Kultur der Transparenz und Ethik in Unternehmen. Verstöße gegen das HinSchG können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, was die Einhaltung dieses Gesetzes unerlässlich macht.

WhistlePoint – Die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen:

Unsere Kooperationsanwältinnen von EVENTLawyers bieten mit „WhistlePoint“ maßgeschneiderte Compliance-Dienstleistungen und eine innovative Softwarelösung, die auch für kleinere Unternehmen ab ca. 10 bis 49 bzw. 50 bis 250 Mitarbeitern entwickelt wurde. Die Tarife umfassen folgende Dienstleistungen:

  1. Whistleblower Software: Mit der Whistleblower-Software können Meldungen anonym und vertraulich abgegeben werden.
  2. Fristgerechtes Abrufen von Meldungen innerhalb von 7 Tagen: Die Verantwortung, eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten und zu prüfen, übernehmen die Ombudsanwältinnen für Sie.
  3. Aufarbeitung des Sachverhalts: Auf Wunsch arbeiten sorgfältig ausgewählten Experten eng mit Ihrem Unternehmen zusammen, um den gemeldeten Sachverhalt gründlich zu untersuchen und umfassende Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
  4. Rückmeldung an Hinweisgeber: Die Ombudsanwältinnen gewährleisten, dass die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen und den Grund für diese informiert wird, um deren Schutz und Vertrauen zu gewährleisten.

Für kleinere Unternehmen, die ab dem 17. Dezember 2023 erstmals unter die Verpflichtungen des HinSchG fallen, bietet EVENTLawyers spezielle Pakete an, um die Implementierung und das Onboarding für die Mitarbeiter so reibungslos wie möglich zu gestalten.

#Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor rechtlichen Risiken und fördern Sie eine Kultur der Integrität und Ethik. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Compliance-Dienstleistungen und die maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen zu erfahren.

Ihr Unternehmen, Ihre Verantwortung

Soweit Sie keine eigene Compliance-Abteilung in Ihrem Unternehmen unterhalten, legen wir Ihnen nahe, eine sogenannte „ausgelagerte interne Meldestelle“ (https://whistlepoint.de) einzurichten. Zum einen sind wir der Meinung, dass die notwendige Vertrauensbasis für dieses sensible Thema, welches auch empfohlen wird, anonym zu behandeln, zwischen Kollegen unter Umständen nicht gegeben ist. Zum anderen ist die „ausgelagerte interne Meldestelle“ aufgrund des bereitgestellten Knowhows und der für Sie freibleibenden Arbeitskraft deutlich kosteneffizienter für Sie. Ein Interessenskonflikt wird mit der Auslagerung verhindert.

Kosteneffizienz trifft Expertise: Die WhistlePoint-Tarife

Um Unternehmen unterschiedlicher Größen und Bedürfnisse bestmöglich zu unterstützen, werden verschiedene Tarife angeboten:

  • Sondertarif, mtl. 149 €: Für verantwortungsvolle Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden.
  • Standardtarif, mtl. 249 €: Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden.
  • Flex-Tarif, mtl. ab 397 €: Für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden.
  • Kombi-Tarif, mtl. ab 169 €: Für kleinere Unternehmen mit einer gemeinsamen Meldestelle

Kostenlose Whistleblower-Sprechstunde

Seit dem 09.10.2023 bieten die Anwältinnen von EVENTLawyers jeden Montag um 11 Uhr eine kostenlose Whistleblower-Sprechstunde über Zoom an, in welcher Sie alles Wesentliche zur rechtskonformen Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes erfahren. Über folgenden Link können Sie unverbindlich an der Sprechstunde teilnehmen: https://us02web-zoom-us.translate.goog/j/89310551435

Lernen Sie EVENTLawyers kennen

Bei EVENTLawyers handelt es sich um eine Kanzleikooperation hochspezialisierter Anwältinnen und Fachanwältinnen im gewerblichen Rechtsschutz, IT- Recht und Urheber-/ Medienrecht, Sportrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Vergaberecht in den Bereichen der Veranstaltungs-, Sicherheits- und Kreativwirtschaft. Mit über 20 Jahren Branchenkenntnis und einer konsequenten Spezialisierung steht Ihnen das Team rund um Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst in den Bereichen

  • Marken-& Wettbewerbsrecht
  • Urheber- & Foto-/ Bildrecht
  • Designschutzrecht
  • IT-& Datenschutzrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung / AGB
  • Compliance & Hinweisgeberschutzgesetz

für alle Rechtsfragen beratend zur Seite.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Hinweisgeberschutzgesetz haben, wenden Sie sich gern an:

Prüfen Sie mit der folgenden Checkliste, ob Sie eine interne oder ausgelagerte externe Meldestelle einrichten sollten:

Herrn Steuerberater
Marcus Weber-Wellegehausen
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05331/99660

Frau
Irene Krieger
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05331 / 9966-292

Frau Rechtsanwältin
Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst
Tel: 030 / 288 764 27
Mobil: 0176 23 52 75 69
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Prüfen Sie mit der folgenden Checkliste, ob Sie eine interne oder ausgelagerte externe Meldestelle einrichten sollten:

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