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Finanzielle Förderung für die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter

Mit körperlichen Einschränkungen einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden, ist für Betroffene nicht immer einfach. Daher fördern das Bundesamt für Arbeit und Soziales und der Europäischen Sozialfonds mit dem Programm Job 4000 die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Ziel des bundesweiten Förderprogramms ist es, mindestens 1000 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Des Weiteren sollen mindestens 500 Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche geschaffen werden und weitere 2500 Personen möchte das Bundesamt mit Hilfe von Integrationsfachdiensten vermitteln.

Die Förderung der Unternehmen, die eine schwerbehinderte Person einstellen, erfolgt in Form eines Zuschusses. Die genaue Höhe und Förderdauer für einen neu geschaffenen Arbeitsplatz wird im Einzelfall festgelegt. Möglich sind im Durchschnitt je Arbeitsplatz bis zu 600 Euro monatlich für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Je Arbeitsplatz werden höchstens 36.000 Euro gezahlt.

Pro Ausbildungsplatz für eine schwerbehinderte Person werden bis zu 3.000 Euro zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis geleistet. Bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden nur bis zu 2.500 Euro ausgezahlt. Des Weiteren wird die Prämie nur gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt mindestens 15 Stunden beträgt.


Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 EUR monatlich für jeden Unterstützungsfall.Mit dem Programm soll erreicht werden, dass der Arbeitsplatz auch nach Ablauf der Ausbildung oder Förderung dauerhaft bestehen bleibt und so die Zahl der schwerbehinderten Menschen in deutschen Unternehmen erhöht wird.

Möchten Sie weitere Informationen zu dem Förderprogramm oder den Antragsformalitäten, können Sie sich gerne jederzeit an Herrn Hakan Yergün, Telefon 05331/9966 – 77, wenden.