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Förderung für private Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt

Seit einigen Tagen haben Privatpersonen aus Sachsen-Anhalt* wieder die Möglichkeit, ihre Weiterbildungen fördern zu lassen. Förderfähig sind dabei arbeitsplatzunabhängige, berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen, der allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung. Diese können sowohl als Teilzeit- als auch als Vollzeitmaßnahme genutzt werden.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt befinden. Zudem darf das Brutto-Einkommen eine Grenze von durchschnittlich 4.575 € nicht überschreiten. Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf ALG I und II können die Förderung nutzen.

Die Höhe des Zuschusses variiert und hängt von gewissen Faktoren ab. Folgende Abstufungen sind festgelegt:

  • bis zu 90 % für Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 1.500 Euro je Monat

  • bis zu 80 % für Personen, die einer der folgenden Gruppen zugeordnet werden können:
    • Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 2.500 Euro je Monat,
    • Personen nach Vollendung des 45. Lebensjahres,
    • befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer oder Alleinerziehende,
    • Teilzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von insgesamt höchstens 30 Stunden wöchentlich,
    • Berufsrückkehrer/innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
    • geringfügig Beschäftigte, die keiner weiteren abhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen,
    • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
    • Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung
    • bis zu 60 % für Personen, die keiner der vorgenannten Gruppen zugeordnet werden können.

Es besteht außerdem für Auszubildende und Berufsschüler die Möglichkeit, Lehrgänge zum Erwerb von Zusatzqualifikationen mit bis zu 90% bezuschussen zu lassen.

Sollten Sie Interesse oder Fragen zu dieser Förderung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin, Frau Julia Grünthal, Bachelor of Laws, Telefon 05331 / 99 66 – 19, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Gemeinsam können dann unverbindlich die Fördervoraussetzungen geprüft werden.

*Ein vergleichbares Programm mit dem Arbeitgeber die Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter fördern lassen können, wird im vierten Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden.

(Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt angeben)