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Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Im Zuge unserer Mandatsausübung haben wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht. Dabei achten wir darauf, dass auch seitens der Mandanten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Eintragung ins Transparenzregister.

Das heißt, alle Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und zur Eintragung in das Transparenzregister verpflichtet sind, müssen diese notwendigen Eintragungen unbedingt fristgerecht vornehmen.

Uns als beratendes Unternehmen ist rechtlich nicht gestattet, die Eintragungen im Transparenzregister einzusehen oder zu verwalten. Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die Übermittlung der erforderlichen Daten. Das gleiche gilt für alle anderen Steuer- und Unternehmensberatungen, die die Schlussabrechnungen für ihre Mandanten einreichen. 

Es ist daher von höchster Wichtigkeit, dass Sie als Unternehmer(in) überprüfen, ob Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung im Transparenzregister nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere, wenn sich seit der letzten Mitteilung Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben haben.

Zur Eintragung verpflichtet sind Gesellschaften folgender Rechtsformen:

  • GmbH
  • GmbH & Co KG
  • KG
  • OHG
  • UG 
  • AG
  • SE
  • eG

Falls Sie ein Unternehmen einer dieser Rechtsformen leiten oder besitzen und Corona-Hilfen empfangen haben, ist es essenziell, die erforderlichen Eintragungen im Transparenzregister umgehend vorzunehmen bzw. zu überprüfen.

Beachten Sie bitte, dass eine unterlassene Eintragung im Transparenzregister den vollständigen Verlust oder die Ablehnung der Beihilfen nach sich ziehen kann.

Weitere Informationen zur allgemeinen Eintragungspflicht ins Transparenzregister, finden Sie hier.

Noch Fragen oder Anliegen?

Ihr Ansprechpartner bei EVENTUS:

Roland Schreiber
Dipl.-Bankbetriebswirt

Tel.: +49 5331/9966-143
Fax: +49 5331/9966-5143
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