Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts – Das MoPeG und die neue Eintragungspflicht ab 01.01.24
Mit Beginn des Jahres 2024 ist eine Gesetzesänderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten, die für viele unserer Mandanten von großer Bedeutung ist. Es handelt sich um das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG). Dieses Gesetz bringt insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts grundlegende Änderungen mit sich, über die wir Sie gerne informieren möchten.
Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen
Im Zuge unserer Mandatsausübung haben wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht. Dabei achten wir darauf, dass auch seitens der Mandanten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Eintragung ins Transparenzregister.
Steuerberatung für Profisportler
Gesetzesänderungen 2024: Was Sie im neuen Jahr erwartet
Wie zu jedem Jahresbeginn treten auch 2024 wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft oder werden geplant, die verschiedenste Bereiche des Lebens betreffen - von Mindestlohn und Pendlerpauschale, über Kinderkrankengeldtage bis hin zu Einkommensteuertarifen und der Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung...
Wir haben die Änderungen für Sie zusammengestellt.
Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister
Fast alle Unternehmen sind seit dem 01.08.2021 eintragungs- und meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Ansonsten drohen Bußgelder. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hin.
Ab 2024: Grunderwerbsteuer auf Immobilientransaktionen in oder von einer Personengesellschaft
Wenn Sie Immobilien besitzen und ansatzweise mit dem Gedanken spielen, diese aus strategischen und steuerlichen Gründen umzustrukturieren, sollte Sie aufmerksam weiterlesen.
Vielleicht haben Sie schon in den Medien vom sogenannten „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ gehört.
Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!
In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.
Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter
Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.
Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten - Umzugskosten als Werbungskosten
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann (insbesondere während der Corona-Pandemie) auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. So entschied das Finanzgericht Hamburg.