Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug geltend machen
Stichtag für die Berechnung der Umsatzsteuer
Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember
2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beachten. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist wichtig, welcher Stichtag gilt. Entscheidend ist in der Regel, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden.
Umsatzsteuersenkung: Was bei laufenden Verträgen zu beachten ist
Mehrwertsteuersenkung: Rechnung selbst kürzen nicht erlaubt
Verbraucher dürfen die Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die nicht die abgesenkte Mehrwertsteuer ausweisen, nicht eigenständig korrigieren und daher weniger zahlen. Wer als Kunde Forderungen einseitig kürzt, gerät unter Umständen automatisch in Verzug mit seiner Zahlung.
(Quelle: Datev Monatsinformation August 2020, DATEV eG, 90329 Nürnberg)
Umsatzsteuersenkung: Anpassung bei Vermietung von Gewerberäumen nötig
Was durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes beim Ausstellen von Gutscheinen zu beachten ist
Energetische Sanierungskosten: Steuerermäßigung nur mit Bescheinigung
Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Dafür muss ein „amtlicher Vordruck" verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium aktuell veröffentlicht hat.
Gravierende Mängel bei der Kassenführung führen zu Hinzuschätzungen des Finanzamts
Der Betreiber eines Sushi-Restaurants, der die meisten Einnahmen in bar erzielte, setzte eine elektronische Registrierkasse älteren Baujahres ein. Fiskaljournaldaten konnte die Kasse nicht speichern und in der Kasse zunächst gespeicherte Daten wurden aufgrund begrenzter Speichermöglichkeiten überschrieben.