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Kaution des Mieters zunächst keine steuerpflichtige Einnahme des Vermieters

Kaution des Mieters zunächst keine steuerpflichtige Einnahme des Vermieters

Vermieter müssen die Kaution, die ihnen der Mieter zahlt, zunächst nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter z. B. in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln. Darauf wies das Finanzgericht Münster hin.

Zur Steuerpflicht bei Übertragung des Familienheims im Todesfall

Zur Steuerpflicht bei Übertragung des Familienheims im Todesfall

Der Übergang des von der Familie oder einem Ehepaar/ einer Lebenspartnerschaft genutzten Familienheimes ist grundsätzlich von der Erbschaftsteuer freigestellt. Das Familienheim wird hierfür definiert als eine Eigentumswohnung/eine Wohnung in einem anderen Gebäude, die zu Wohnzwecken von den Partnern und den zur Familie gehörenden Kindern bewohnt wird.

Winterliche Atmosphäre in Wolfenbüttel

Winterliche Atmosphäre in Wolfenbüttel

Was aussieht, als sei es bei eisigen Temperaturen irgendwo im hohen Norden aufgenommen worden, ist eigentlich nur ein Foto des Gartens der EVENTUS Kanzlei in Wolfenbüttel. Bei Tagesanbruch in ein kräftiges Blau getaucht, wirkt der Pool wie eine dunkle Eisfläche. Der Schnee bedeckte Boden und die weiß gepuderten Tannen Rahmen ihn ein. Fast könnte man auf die Idee kommen, hier ein Eisbad zu nehmen, aber wir genießen lieber nur den Anblick und machen uns im Warmen an die Arbeit für unsere Mandanten.

Wichtige steuerliche Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind

Wichtige steuerliche Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind

Mit Beginn des neuen Jahres sind diverse steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen unter anderem degressive Abschreibungen, die Kassenführung, den gesetzlichen Mindestlohn, die Entfernungspauschale, das häusliche Arbeitszimmer, das Kurzarbeitergeld und das Ehrenamt. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. eines Teileigentums kennt die Instandhaltungsrücklage, weil die Eigentümer zu deren Ansammlung nach dem Wohneigentümergesetz (WEG) verpflichtet sind. Der Verwalter der Wohnanlage erhebt Beiträge zum Ansammeln der Rücklage und verwaltet das Geld für die Eigentümer. Für selbst genutzte Eigentumswohnungen hat diese Rücklage - bis auf die Zinsen für das Guthaben - keine steuerliche Bedeutung.

Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen

Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen

Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 01.01.2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes: