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Bund der Steuerzahler: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Hochwassergeschädtigte können entstandene Kosten von der Steuer absetzen. Foto: animaflora/fotolia.com

Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben in einigen Landesteilen für überflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufräumarbeiten kommen nun die Schäden ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, können Steuerzahler die Kosten für Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Entsprechende Belege und Quittungen sollten aufbewahrt werden.

Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

Urteil vom 19. April 2017 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.