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Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit

Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit

Ist ein Arbeitnehmer durch eine schwere Erkrankung fahruntüchtig, ist für die Zeit, in der er aus diesem Grund seinen Dienstwagen nicht fahren kann, kein geldwerter Vorteil im Rahmen der 1 %-Regelung zu versteuern. Das gilt zumindest dann, wenn das Fahrzeug auch keinem anderen Dritten, z. B. dem Ehepartner des Arbeitnehmers, zur privaten Nutzung zur Verfügung stand. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

(Quelle: Datev Blitzlicht 05/2017, Datev eG Nürnberg)

Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste

Zuschläge für Bereitschaftsdienste sind steuerpflichtig, wenn sie pauschal gezahlt werden. Foto: Sir_Oliver/fotolia.com

Zuschläge zum Grundlohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, sofern sie festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Vergütet ein Arbeitgeber Bereitschaftsdienste aber pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf, ob die Tätigkeit tatsächlich an einem dieser Tage erbracht wurde, sind die Zuschläge nicht steuerfrei.

Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige

Wird ein Arbeitszimmer von mehreren Personen benutzt, können alle die Aufwendungen geltend machen. Foto: gpointstudio/fotolia.com

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, also einen Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche / berufliche Zwecke genutzt wird, können grundsätzlich nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen bis 1.250 € abgezogen werden. Die Beschränkung auf 1.250 € gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Vorsteuer: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen endet am 31. Mai

Bei unternehmensfremden Tätigkeiten hat der Unterneher Zuordnungswahlrechte. Foto: stockWerk/fotolia.de

Bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist es für den Vorsteuerabzug entscheidend, in welchem Umfang eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich vorliegt. Nur wenn eine zumindest teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt, ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug und in späteren Jahren gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung möglich.

Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.

Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar

Eine Einbauküche ist kein Gebäudebestandteil. Foto: photographee.eu/fotolia.de

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Renovierung bzw. Instandsetzung vorhandener Teile eines vermieteten Gebäudes sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Als Teil eines Gebäudes gelten dabei wesentliche Bestandteile, ohne die das Wohngebäude „unfertig“ wäre.

Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen

Rentenempfänger müssen nachweisen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt. Foto: bilderstoeckchen/fotolia.de

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde eine Regelung geschaffen, nach der Beamtenpensionen und Renten aus der Sozialversicherung gleichmäßig behandelt werden. Dabei war zu verhindern, dass es zu einer doppelten Besteuerung kommt. Altersbezüge dürfen nicht besteuert werden, soweit sie aus Beitragszahlungen von bereits versteuertem Einkommen stammen.