BWA-Expertenrunde - Vom Chef zum Trainer
Am Montag, 3.6.2013 findet bei EVENTUS die beliebte Expertenrunde des Bundesverbands für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) statt.
Am Montag, 3.6.2013 findet bei EVENTUS die beliebte Expertenrunde des Bundesverbands für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) statt.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Verpflichtung zur korrekten Dokumentation seiner Arbeitszeit, ist dies an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
Kosten eines Arbeitgebers zur Durchführung von Betriebsveranstaltungen sind in Fällen des Überschreitens der Freigrenze von 110 € je Teilnehmer in voller Höhe als Arbeitslohn zu versteuern. Sie können pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen werden.
Wer eine eigene Website hat, ist laut Telemediengesetzt dazu verpflichtet, auf dieser ein Impressum zu veröffentlichen. Auch welche Informationen daraus hervorgehen müssen, ist gesetzlich geregelt. Sie dienen vor allem dem Verbraucherschutz. Daher ist es insbesondere für Unternehmer von großer Bedeutung, vollständige Informationen zu liefern.
Egal welche Arbeit wir verrichten, was wir kaufen oder welche Dienstleistung wir nutzen – überall zahlen wir Steuern. Ohne Sie würde der Staat nicht funktionieren. Sie sind seine wichtigste Einnahmequelle und sollen dazu dienen, elementare Aufgaben für das Gemeinwesen zu erfüllen, wie zum Beispiel die Bildung oder die Verkehrsinfrastruktur. Bestimmte Steuern sollen aber auch Verhaltensweisen der Bevölkerung lenken. So soll die Tabaksteuer dazu beitragen, dass die Zigaretten so teuer werden, dass für viele Menschen das Rauchen unattraktiv wird.
„Laut aktuellen Informationen der Minijob-Zentrale hat sich die Zahl der Minijobber in den vergangenen Jahren kaum verändert. Mit etwa 6,8 Millionen im gewerblichen Bereich ist sie gegenüber den Vorjahren sogar leicht zurückgegangen. Gestiegen sind hingegen die Beschäftigungszahlen in Haushalten. Sie liegen derzeit bei etwa 249.000 und damit um ein Achtfaches höher als noch vor zehn Jahren. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 hat der Gesetzgeber nun die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.
Die Auszubildenden Pia Alexandra Schlenz (EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft) und Sandra Mijic (MWW Unternehmensberatung GmbH) besuchten kürzlich die INTERNORGA, eine Hotellerie- und Gastronomie-Messe in Hamburg. Dort hielten Sie Ausschau nach nützlichen Informationen und innovativen Ideen für die im Gastronomiebereich tätigen Mandanten.
"In diesen Tagen bekommen wieder viele Steuerzahler Post vom Finanzamt. Die Bescheide zur Einkommensteuererklärung werden verschickt. Da reibt sich manch einer die Augen, weil beispielsweise die Rückzahlung nicht so üppig ausfällt, wie sie errechnet wurde oder gar ungeplante Nachzahlungen eingefordert werden. Was ist zu tun?
"Bis zum 31. Mai 2013 sind die Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 beim Finanzamt einzureichen. Das gilt zumindest für Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen selbst bearbeiten. Bis zum 31. Mai 2013 sind die Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 beim Finanzamt einzureichen. Das gilt zumindest für Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen selbst bearbeiten.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs auch dann kündigen dürfen, wenn sie die Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen wollen.