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Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an

Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an

Wer berufsbedingt umzieht, kann die Ausgaben dafür steuermindernd geltend machen. Neben größeren Posten wie z. B. Maklerkosten, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedition, die einzeln belegt werden müssen, ist auch ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar. Dazu hat das Bundesfinanzministerium neue Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge ab 1. April 2021 gelten.

Neue Regeln durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Neue Regeln durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Mit Anteilskäufen ("Share Deals") konnten Immobilieninvestoren, aber auch Familienunternehmen mit Grundbesitz oder private Immobilienbesitzer bislang die Grunderwerbsteuer sparen. Share Deals sind in allen Rechtsformen mit Liegenschaften im Privat- und Betriebsvermögen anzutreffen. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das diese Praxis nicht verbietet, aber erschwert. Am 1. Juli 2021 trat es in Kraft.

Die Außenprüfung durch das Finanzamt

 Die Außenprüfung durch das Finanzamt

Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte tätig wird. Die Betriebsprüfung wird gesetzlich nur tätig bei land- und forstwirtschaftlichen sowie gewerblichen Betrieben und bei freiberuflich Tätigen.

Knigge-Seminar vermittelt Benimmregeln und erleichtert den Berufseinstieg

Knigge-Seminar vermittelt Benimmregeln und erleichtert den Berufseinstieg

Nach dem Erfolg im vergangenen Jahr, fand bei EVENTUS kürzlich wieder ein Azubi-Knigge-Seminar mit Diplom-Kauffrau und Coach Marnon Fischer von der WMC SYSTEM GmbH statt. Die beiden Auszubildenden, Carolin Ster und Okan Erdogan, sowie die Praktikantinnen, Michelle Beutler und Fabia-Pamela Kammel, lernten von ihr einen ganzen Tag lang die wichtigsten Benimmregeln im Berufsalltag.

Helft Chiara laufen. Charity-Dartsturnier im Oktober. Jetzt spenden!

Helft Chiara laufen. Charity-Dartsturnier im Oktober. Jetzt spenden!

Die kleine Chiara Brunetti kam im März dieses Jahres als Frühchen in Braunschweig zur Welt. Sie leidet an Tibialer Hemimelie, einer äußerst seltenen Schienbeinfehlbildung. Nur mit einer teuren OP kann ihr geholfen werden. Dafür sammelt ihre Familie spenden. Am 16. Oktober findet ein Charity-Dartsturnier statt. Auch EVENTUS unterstützt Chiara mit einer Spende in Höhe von 1.000 Euro.

Bei Efstratios Daskalopoulos, Experte für IT- und Cybersicherheit, haben Sicherheitslücken keine Chance

Bei Efstratios Daskalopoulos, Experte für IT- und Cybersicherheit, haben Sicherheitslücken keine Chance

EVENTUS begleitet viele erfolgreiche Gründer auf ihrem Weg. Die heutige Erfolgsgeschichte aus der Gründerszene kommt von IT-Experte Efstratios Daskalopoulos. Er sucht im Auftrag von kleinen bis internationalen Unternehmen unter anderem nach Sicherheitslücken auf Websites, in Apps, Software und Netzwerken.

Wir haben ihm sieben Fragen gestellt.

Photovoltaik-Anlagen: Steuer-Vereinfachung lohnenswert?

Photovoltaik-Anlagen: Steuer-Vereinfachung lohnenswert?

Wer mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Netz einspeist, muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Gerade in der Anfangszeit fallen aber meist Verluste an. Deshalb verlangt das Finanzamt eine Prognose, ob mit der Anlage überhaupt Gewinn erzielt werden kann. Häufig unterstellt das Finanzamt eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und will die Verluste aus der Photovoltaik-Anlage nicht anerkennen.

Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig

Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig

Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (hier: Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 Prozent) nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt wird und keine substanziierten Gründe vorgetragen werden, die eine schlechte Ertragslage nahelegen. So entschied das Finanzgericht Hamburg.